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Mitglieder des Wahlbüros

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Das Kreiswahlbüro 3 besteht aus dem Vorstand (Präsident, Vize Präsidentin, Sekretär und Vize Sekretär)
Neben dem Vorstand hat es ca. 280 gewählte Wahlbüromitglieder, diese werden alle 4 Jahre durch den Gemeinderat gewählt. In der Regel beträgt die minimale Amtszeit zwei Legislaturperioden.
Ein gewähltes Mitglied kann sich auf Grund triftiger Gründe vom Amt dispensieren lassen, dazu ist ein schriftliches Gesuch an den Vorstand des Wahlbüros zu richten.

Zusätzlich zu den gewählten Wahlbüromitgliedern, kann jedes Wahlbüro eine Anzahl freiwillige Helfer rekrutieren.
Diese Helfer sind den gewählten Mitgliedern im Bezug auf Rechte und Pflichten gleichgestellt.
Freiwillige Mitglieder können bei Eignung und Bedarf durch den Vorstand zur Wahl vorgeschlagen werden.

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