Stadt Zürich
Wahlbüro 3
  Wahlbüro 3 
Postfach 8173 
8036 Zürich

Das Wahlbüro 3 ist eine Milizbehörde mit ca. 600 Mitgliedern, welche alle vier Jahre durch den Gemeinderat von Zürich gewählt wird.
Seine Hauptaufgabe ist die Durchführung der Volksabstimmungen und Wahlen im Stadtkreis Zürich 3.
Die einzelnen Aufgaben der Kreiswahlbüros sind in der Verordnung über die Wahlbüros geregelt.

Anmeldeformular (PDF) für Freiwillige Stimmenzählerinnen / Stimmezähler.

Bebilderter Ablauf eines Wahlsonntags im Wahlbüro 3.
  
Stimmlokale   Im Stadtkreis 3 liegen sechs Stimmlokale, welche jeweils am Abstimmungssonntag von 10 bis 12 Uhr geöffnet sind.
 
Auszähllokal   Die Ergebnisermittlung erfolgt in der Regel in den Turnhallen des Schulhauses Aemtler B, Aemtlerstrasse 101, 8003 Zürich.

Das Schulhaus Aemtler B liegt liegt an der Aemtlerstrasse (Wegbeschreibung) und ist mit der Buslinie 33 erreichbar (Haltestelle Bertastrasse).

Die Ergebnisermittlung ist unter gewissen Vorbehalten öffentlich.
 

Organisation   Das Wahlbüro wird durch einen vom Stadtrat gewählten Vorstand aus vier Personen geleitet. Diesem stehen eine grosse Zahl von Mitgliedern des Wahlbüros als Kader mit bestimmten Verantwortungsbereichen zur Seite.
 
Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit der Wahlbüros finden sich in folgenden Erlassen:

Kanton Zürich:
Gesetz über die politischen Rechte
Verordnung über die politischen Rechte

Stadt Zürich (Gemeinde):
Gemeindeordnung der Stadt Zürich
Verordnung über die Wahlbüros 
Vorschriften über die Standorte für die Unterschriftensammlung bei den Stimmlokalen.
   

Abstimmungstermine   Die Termine der eidgenössischen Volksabstimmungen werden langfristig (z.Zt. bis 2020) festgelegt und Kommuniziert.
Termine der eidgenössischen Volksabstimmungen sind in der Regel auch kantonale und kommunale Abstimmungstermine. Sie werden durch die zuständigen Exekutiven in der ersten Hälfte des Vorjahres festgelegt.
 
Der Stadtkreis 3   Der Stadtkreis 3 ist eine Verwaltungseinheit der Gemeinde Zürich. Er ist gleichzeitig Wahlkreis für die Mitglieder des Gemeinderates, für den Stadtammann, den Friedensrichter und  den Notar sowie - in Verbindung mit anderen Stadtkreisen - Wahlkreis für die Kantonsräte und Schulkreis für die  Volksschulen. 
Kontakt   Kontaktstellen sind der Präsident oder der Sekretär des Wahlbüros.

Anmeldeformular (PDF) für Mitglieder oder Freiwillige.
 

17.04.2005 td